Gesundheitstraining
Das Gesundheitstraining fördert die Gestaltung eines sinnvollen, verantwortungsbewußten Lebens und eines schöpferischen Lebensstils. Es dient zur Prävention und zur Regeneration im Krankheitsfall. Gefördert werden Selbstreflexion, Selbstaktivierung, Selbsterziehung. Besonderen Wert lege ich auf das tiefere Verständis von Lebensgesetzen und -zusammenhängen, so dass auch ein neues Bild von GEsundheit und Krankheit entstehen kann. Mit dem Gesundheitstraining biete ich Hilfe zur Selbsthilfe und innerhalb gewisser Grenzen zur Selbstbehandlung und setze einzelne Schwerpunkte:
- Kommunikation
- Ernährung
- Stress-Bewältigung
- Atem- und Bewegungstraining
- Rücken- und Haltungstraining
- Lebenskräfte - Aufbautraining
- Naturbezug
Angebot und Kosten
Bitte beachten Sie auch den Seminar Kalender und die Seminar Angebote.
Termine können Sie mit mir in der Regel kurzfristig vereinbaren! Das Gesundheitstraining spreche ich individuell mit Ihnen ab oder es findet in Form von Seminaren, die ich auch nach Ihren Wünschen konzipiere, in meiner Praxis oder in Ihrem Hause statt. Es richtet sich an Einzelne jeden Alters, Paare, Familein oder Gruppen.
Private Kassen sowie Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten für dei Behandlung beim Heilpraktiker. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gehört die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit nicht zum Standard-Leistungsumfang. Die hierdurch entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfallvon gesetzlichen Kassen erstattet werden. Bei der Verhandlung von Einzelfallregelungen mit den Kassen biete ich gerne Unterstützung an. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die anfallenden Kosten selber übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Krankenversicherung, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung besteht.
Die Kosten für Gesundheitstraining können unter bestimmten Bedingungen beim Finanzamt als "besondere Belastungen - Gesundheitsausgaben" geltend gemacht werden.
Fortbildungen z.B. im Kommunikationsbereich können vom Klienten als "Werbungskosten" abgesetzt werden, wenn ein Zusammenahng mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen der Förderung des Berufs dienlich sind.